Kosten / Anwaltsgebühren

Es ist grundsätzlich gesetzlich unzulässig, dass ein Rechtsanwalt für Sie kostenlos tätig wird. Dies gilt auch für mündlich erteilte Auskünfte.

Die Vergütung eines Rechtsanwalts ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dabei orientiert sich die Höhe der Gebühren meist an dem Wert des Gegenstandes (Gegenstandswert), um den es in der zivilrechtlichen Streitigkeit geht. Je nach Art der Tätigkeit des Anwalts fallen unterschiedliche Gebühren an. Ich rechne grundsätzlich nach dem RVG ab. Abweichungen sind nur zulässig, wenn eine schriftliche Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde.

Ihre Kosten für meine Tätigkeit sollen schon vor Ihrem Besuch bei mir transparent sein. Sprechen Sie mich vor Beginn der Beratung bezüglich der zu erwartenden Kosten an.

Kosten einer Erstberatung

Maximal kostet die Rechtsberatung für Verbraucher 190,00 EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kleinere Probleme lassen sich meist schon in diesem Rahmen lösen. Ansonsten erfahren Sie in der Erstberatung, welche Wege es gibt, um Ihr juristisches Problem zu lösen und mit welchen Kosten oder auch Kostenrisiken Sie rechnen müssen. Sie können dann selbst entscheiden, ob und in welcher Weise Sie vorgehen möchten.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten, teilen Sie mir dieses bitte bei Auftragserteilung mit. Ich werde dann eine Deckungszusage Ihres Versicherers einholen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherungen in manchen Fällen nur eine Beratung übernehmen (z.B. Familienrecht), oder Sie eine Selbstbeteiligung

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sofern Sie für die anfallenden Rechtsanwaltskosten nicht aufkommen können, zeige ich Ihnen den Weg zu Prozesskosten- und Beratungshilfe.